Gesetze
Kirchliches Datenschutzgesetz
Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz
(KDG)
in der Fassung des einstimmigen Beschlusses der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands vom 20. November 2017
Inhaltsübersicht
Präambel
Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen
1 Schutzzweck
2 Sachlicher Anwendungsbereich
3 Organisatorischer Anwendungsbereich
4 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2
Grundsätze
5 Datengeheimnis
6 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten § 7 Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
8 Einwilligung
9 Offenlegung gegenüber kirchlichen und öffentlichen Stellen
10 Offenlegung gegenüber nicht kirchlichen und nicht öffentlichen Stellen
11 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
12 Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und
Straftaten
13 Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist
Kapitel 3
Informationspflichten des Verantwortlichen undRechte der betroffenen Person
Abschnitt 1
Informationspflichten des Verantwortlichen
14 Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
15 Informationspflicht bei unmittelbarer Datenerhebung
16 Informationspflicht bei mittelbarer Datenerhebung
Abschnitt 2
Rechte der betroffenen Person
17 Auskunftsrecht der betroffenen Person
18 Recht auf Berichtigung
19 Recht auf Löschung
20 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
21 Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung
22 Recht auf Datenübertragbarkeit
23 Widerspruchsrecht
24 Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
25 Unabdingbare Rechte der betroffenen Person
Kapitel 4
Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter
Abschnitt 1
Technik und Organisation;
Auftragsverarbeitung
26 Technische und organisatorische Maßnahmen
27 Technikgestaltung und Voreinstellungen
28 Gemeinsam Verantwortliche
29 Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag
30 Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters
Abschnitt 2
Pflichten des Verantwortlichen
31 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
32 Zusammenarbeit mit der Datenschutzaufsicht
33 Meldung an die Datenschutzaufsicht
34 Benachrichtigung der betroffenen Person
35 Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation
Abschnitt 3
Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
36 Benennung von betrieblichen Datenschutzbeauftragten
37 Rechtsstellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
38 Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Kapitel 5
Übermittlung personenbezogener Daten an und in Drittländer oder an internationale Organisationen
39 Allgemeine Grundsätze
40 Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses oder bei geeigneten Garantien
41 Ausnahmen
Kapitel 6
Datenschutzaufsicht
42 Bestellung des Diözesandatenschutzbeauftragten als Leiter der Datenschutzaufsicht
43 Rechtsstellung des Diözesandatenschutzbeauftragten
44 Aufgaben der Datenschutzaufsicht
45 Zuständigkeit der Datenschutzaufsicht bei über- und mehrdiözesanen Trägern
46 Zusammenarbeit mit anderen Datenschutzaufsichten § 47 Beanstandungen durch die Datenschutzaufsicht
Kapitel 7
Beschwerde, gerichtlicher Rechtsbehelf, Haftung und Sanktionen
48 Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht
49 Gerichtlicher Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung der Datenschutzaufsicht oder gegen den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter
50 Haftung und Schadenersatz
51 Geldbußen
Kapitel 8
Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen
52 Videoüberwachung
53 Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses
54 Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken
55 Datenverarbeitung durch die Medien
Kapitel 9
Übergangs- und Schlussbestimmungen
56 Ermächtigungen
57 Übergangsbestimmungen
58 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Überprüfung

