Ordnung für Schlichtungsverfahren

Auf der Grundlage des can. 1714 CIC mit dem Ziel, einvernehmlich Streitfragen aus dem kirchlichen Arbeitsverhältnis beizulegen, erlässt der Bischof von Görlitz die

Ordnung für Schlichtungsverfahren

zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Dienstgebern und Mitarbeitern aus dem Arbeitsverhältnis.

Nachfolgend in der Fassung vom 1. Januar 2015

(veröffentlicht im Amtsblatt des Bistums Görlitz Nr. 6/2003, geändert am 1. Januar 2015, vgl. Amtsblatt des Bistums Görlitz Nr. 1/2015)

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