Geschäftsordnung

... des Vorstandes der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bistum Görlitz

  • § 1 Sitzungen des Vorstands
    • 1. Der Vorstand tritt nach Bedarf aber mindestens 4mal pro Jahr zusammen.
    • 2. Eine Sitzung muss innerhalb von drei Wochen stattfinden, wenn dies mindestens von einem Drittel der Vorstandsmitglieder unter Angabe von Gründen gefordert wird.
  • § 2 Einladung zu den Vorstandssitzungen
    • 1. Die Einladungen zur Sitzung mit der vorläufigen Tagesordnung müssen spätestens eine Woche vorher per Mail oder schriftlich verschickt werden.
    • 2. Die Einladung und die vorläufige Festlegung der Tagesordnung erfolgt durch den Vorsitzenden und im Verhinderungsfall durch den stellvertretenden Vorsitzenden.
    • 3. AK- und KODA-Vertreter können bei Bedarf zur Sitzung eingeladen werden.
    • 4. Ist ein Vorstandsmitglied an der Teilnahme an einer Sitzung verhindert, teilt es dies unverzüglich dem Vorsitzenden mit.
  • § 3 Tagesordnung der Vorstandssitzungen
    • 1. Jedes Vorstandsmitglied kann den Antrag auf Änderung der Tagesordnung stellen.
      Über die Tagesordnung wird zu Beginn der Sitzung abgestimmt.
    • 2. Unterlagen zur Tagesordnung sollen vor der Sitzung zugestellt werden.
  • § 4 Ablauf der Sitzungen
    • 1. Die Sitzung des Vorstands wird in der Regel vom Vorsitzenden geleitet.
    • 2. Im Falle der Verhinderung des Vorsitzenden wird die Sitzung von seinem Stellvertreter geleitet.
  • § 5 Beschlussfassung des Vorstands
    • 1. Der DiAG-Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sind.
    • 2. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.
    • 3. Die Abstimmung erfolgt in der Regel offen. Eine geheime Abstimmung ist auf Beschluss durchzuführen.
    • 4. Ein Umlaufbeschluss ist zulässig, wenn eine Eilentscheidung vorliegt. Über die Notwendigkeit entscheidet der Vorsitzende. Umlaufbeschlüsse werden in der darauf folgenden Vorstandssitzung protokolliert.
  • § 6 Protokoll der Vorstandssitzungen
    • 1. Das Protokoll enthält:
       Namen der An- und Abwesenden,
       Beginn und Ende der Sitzung,
       Ergebnisse der Tagesordnungspunkte,
       Anträge und Beschlüsse im Wortlaut und die Stimmenverhältnisse bei der Abstimmung,
       Arbeitsaufträge.
       Das Protokoll wird vom Protokollführer und vom Versammlungsleiter unterzeichnet.
    • 2. Das Protokoll wird durch den Schriftführer erstellt, im Falle dessen Verhinderung durch ein von den Anwesenden zu bestimmendes Mitglied des Vorstands.
    • 3. Das Protokoll soll innerhalb von 14 Tagen den Vorstandsmitgliedern zugesandt werden.
    • 4. Das Protokoll wird den Vorstandsmitgliedern per E-Mail oder in anderer geeigneter Form zugestellt.
    • 5. Über das Protokoll der vorangegangenen Vorstandssitzung und über Anträge auf dessen Änderung oder Ergänzung ist abzustimmen.
  • § 7 Aufgaben des Vorsitzenden und des Stellvertreters
    • 1. Der Vorsitzende vertritt den Vorstand im Rahmen der geltenden Beschlüsse nach außen.
    • 2. Zu den besonderen Aufgaben des Vorsitzenden gehört die Kontaktpflege zur Dienstgeberseite und zur Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen.
    • 3. Der stellvertretende Vorsitzende übernimmt die Aufgaben des Vorsitzenden, wenn dieser verhindert ist.
    • 4. Die Aufgabenverteilung im Vorstand erfolgt per Beschluss.
  • § 8 Geschäftsstelle
    Die Geschäftsstelle hat ihren Sitz am Dienstort des DiAG Vorsitzenden.
  • § 9 Inkraftsetzung und Änderung
    Diese Ordnung tritt mit dem 01.08.2015 in Kraft und ist so lange gültig, bis sie vom Vorstand
    mit einfacher Mehrheit aller Vorstandsmitglieder geändert wird.

    Cottbus, den 08.07.2015                                                gez. Michael Schwarz
                                                                                           Vorstandsvorsitzender

* Zur besseren Lesbarkeit wird hier und im folgenden unter “Vorsitzenden” und “Stellvertreter” die im Sprachgebrauch übliche Form verwendet. Damit sollen Frauen wie Männer gleichermaßen bezeichnet sein.

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